Bei Schadensfreiheit gibt es Rabatt nur bei Vollkasko

Sie soll als freiwillige Zusatzversicherung eigene Schäden am Fahrzeug, mit den man schon einige Reisen gemacht hat, ersetzen und ist anders als die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung. Gemeint ist die Kaskoversicherung, die als Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden kann. Urlaub und Reisen bilden, das ist bekannt.

Gedeckt sind bei einer Teilkaskoversicherung Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Beschädigungen, Zerstörungen, Brand, Diebstahl oder unmittelbare und direkte Witterungseinflüsse eingetreten sind.
Auch Wildschäden werden von der Teilkaskoversicherung übernommen, sofern sich das Fahrzeug beim Schadenseintritt in Bewegung befand. Sind durch einen Kurzschluss Schäden an der Verkabelung des Fahrzeuges entstanden, so werden diese im Regelfall ebenfalls ersetzt.

Vom Schadensfreiheitsrabatt kann ein Versicherungsnehmer jedoch nicht profitieren, denn die Teilkaskoversicherung ist davon ausgenommen. Wer sich für diese Zusatzversicherung entscheidet, kann wählen zwischen einer Teilkasko ohne Selbstbeteiligung oder einer Teilkasko mit Selbstbeteiligung am Schaden. Die Höhe der Selbstbeteiligung liegt zwischen 150 Euro bis 1000 Euro.

Über die in der Teilkasko versicherten Schäden hinaus, werden durch eine Vollkaskoversicherung auch Unfallschäden am eigenen Fahrzeug abgedeckt, wenn diese nicht durch die Versicherungsgesellschaft des Unfallgegners reguliert werden. Auch Sachschäden am Fahrzeug, die durch vorsätzliche Handlungen Dritter entstanden sind, fallen in die Leistung einer Vollkaskoversicherung.

Anders als bei einer Teilkaskoversicherung wird wie bei der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung der Schadensfreiheitsrabatt auch auf die Vollkaskoversicherung gewährt. Auch hier kann man zwischen einer Vollkasko mit oder ohne Selbstbeteiligung wählen.
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